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URBACT öffnet Good Practice Call

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03 February 2017
Read time: 2 minutes

URBACT hat am 5. Dezember 2016 einen Call für "Good Practice" geöffent. Bewerben können sich alle Städte, die gute, übertragbare Beispiele für integrierte Stadtentwicklungsansätze haben. Der Aufruf schließt am 31. März 2017.

URBACT Good Practice Call 5 Dec 2016 - 31 March 2017

Dieser Call bietet Städten den Einstieg in den europäischen Erfahrungsaustausch - ohne komplexen EU-Projektantrag. Bis zu 100 Projekte könnten ausgewählt werden! Die ausgewählten Städte haben zudem die Möglichkeit, beim nächsten Call zur Bildung von Transfer-Netzwerken (voraussichtlich im September 2017) eine Lead Partner- oder Mentoren-Rolle einzunehmen.

Was ist das Ziel dieses Calls?

Ziel dieses Projektaufrufs ist es, ein europaweites Unterstützungs- und Austauschnetzwerk mit bis zu 100 „Good Practice-Städten“  zu etablieren. Sie haben als Stadt bereits ein erfolgreiches Projekt der integrierten Stadtentwicklung umgesetzt? Dann bietet URBACT Ihnen nun die Gelegenheit, dieses Vorhaben auf europäischer Ebene zu präsentieren und gleichzeitig vom internationalen Erfahrungsaustausch zu profitieren – und das alles, ohne sich an einem komplexen EU-Projekt beteiligen zu müssen. Im Gegensatz zu den „normalen“ URBACT-Aufrufen, an denen man nur  im europäischen Partnerverbund teilnehmen kann, ist es beim Good-Practice-Call möglich, sich als Stadt alleine zu bewerben.

Was heißt „Good Practice“?

Als „Good Practice“ wird ein integriertes Stadtentwicklungsprojekt bezeichnet, das auf andere Städte übertragen werden kann, um die Lebensqualität dort zu verbessern. Interessante Projekte können alle Themen des URBACT-Programmes bespielen. Voraussetzung ist, dass es sich um einen integrierten Stadtentwicklungsansatz handelt. Weitere Infos dazu   

Wie funktioniert das Verfahren?
Städte (ohne Größenbeschränkung), interkommunale Zusammenschlüsse oder Metropolregionen können sich online bewerben. Um am Auswahlverfahren teilzunehmen, müssen Sie ein erfolgreich durchgeführtes Projekt beschreiben. Je nach Anzahl der Bewerbungen plant URBACT, bis zu 100 Städte europaweit auszuwählen.

Welchen Vorteil haben Städte davon?
Der Mehrwehrt für Städte liegt insbesondere in der Unterstützung Ihrer Öffentlichkeitsarbeit und der Vernetzung mit anderen Städten, da keine Fördermittel für diesen Call bereit stehen. Die ausgewählten Projekte werden in internationalen URBACT-Broschüren, Veröffentlichungen und einem eigens eingerichteten Online-Portal vorgestellt. Dadurch gewinnen Sie deutlich an Sichtbarkeit. Für September 2017 ist ein europaweiter Kongress vorgesehen, bei dem die Projekte präsentiert werden und sich die Gelegenheit bietet, mit anderen Städten in Kontakt zu treten. Die Reisekosten hierfür trägt das URBACT-Programm. Zudem besteht die Möglichkeit, in dem nächsten regulären Call zur Bildung von Transfernetzwerken (geplant für September 2017) eine Mentoren- oder Leadpartner-Rolle zu übernehmen und sich an einem Netzwerk zu beteiligen.

Der „Call for Good Practices“ ist  vom 5. Dezember 2016 bis zum 31. März 2017 geöffnet. Weitere Informationen und Antragsdokumente finden sich auf der Seite des URBACT-Programmes. Bei Fragen können Sie sich gerne an die  Informationsstelle für deutsche und österreichische Städte wenden, die beim Deutschen Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung sowie bei der Österreichischen Raumordnungskonferenz ÖROK angesiedelt ist.    

  • Deutscher Flyer zum URBACT Good Practice Call: